Das Sportgericht hat den Drittligisten Eintracht Braunschweig wegen zweier Fälle eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Gegners und des Schiedsrichter-Assistenten, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.
Während des Spiels zwischen Braunschweig und Erfurt am 3. August 2008 war aus dem Erfurter Zuschauerbereich ein Knallkörper auf die Tartanbahn geworfen worden.
In der 80. Minute des Braunschweiger Heimspiels gegen Carl Zeiss Jena am 25. Oktober 2008 war darüber hinaus ein Knallkörper aus dem Bereich der Jenaer Zuschauer in den Innenraum geworfen worden, der unmittelbar neben einem Jenaer Ordner detoniert war.
Zudem hatte ein Braunschweiger Zuschauer am 29. Oktober 2008 beim Auswärtsspiel in Aalen einen Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen.