Die Klubs sind ab dem 1. März dazu verpflichtet, einen Ordnungshüter pro 250 Zuschauer einzusetzen. Die Ausbildungskurse für die Sicherheitsbeauftragten, die von den Vereinen bezahlt werden.Sollten sich Klubs weigern,werden sie laut Plan des römischen Innenministeriums unter Ausschluss der Öffentlichkeit spielen müssen.