Das Landgericht Cottbus hat am Mittwoch einen 19-jährigen Fußball-Rowdy zu zwei Jahren und drei Monaten Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dem weitgehend geständigen Angeklagten wurden unter anderem Landfriedensbruch, mehrfache Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vorgeworfen. Der Cottbusser beging die Taten vorrangig beim Oberligaspiel VfB Auerbach gegen FC Energie Cottbus II am 13. April 2007. In das Urteil flossen Delikte beim Bundesligaspiel Hertha BSC gegen FC Energie Cottbus vom 6. Oktober 2007 ein sowie weitere Auffälligkeiten in einer Cottbusser Gaststätte und eine bereits bestehende Vorstrafe durch das Amtsgericht Cottbus.