Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sperrte Altin Lala wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung.Er wurde für 2 Spiele im DFB-Pokal nachträglich gesperrt.Schiedsrichter Lutz Wagner hatte denn Vorgang nicht gesehen. Deshalb konnte der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermitteln.